Hausordnung
Kurz zusammengefasst: Unser Club, unsere Regeln
Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind wir natürlich offen
Geltungsbereich
1. Diese Hausordnung ist materiell eine Benutzungsordnung. Sie gilt für alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten des Vereins „music2art“ aufhalten, insbesondere für die Besucher und Besucherinnen. Sie sind verpflichtet, die Bestimmungen der Hausordnung einzuhalten. Die Haus- und Betriebsordnung umfasst alle Räumlichkeiten des Vereins music2art und die dazu gehörigen Außenbereiche (Jamhouse Live!Music Club). Sie regelt die Bedingungen für den Aufenthalt und das Verhalten von betriebsfremden Personen.
Der/Die Besucher/in akzeptiert durch den Besuch der Einrichtung die Hausordnung des Veranstaltungsortes. Jede gültige Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der darauf angegebenen Vorstellung. Bei Verlangen ist den verantwortlichen Mitgliedern des Vereins „music2art“ die gültige Eintrittskarte (oder der entsprechende Ersatz z.B. Einlassband am Handgelenk oder Stempel) vorzuweisen. Das Weiterverkaufen von Eintrittskarten im Gebäude ist nicht gestattet.
Den Anweisungen des Personals des Vereins „music2art“ ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen des Personals oder die Hausordnung kann der/die Besucher/in der Vorstellung bzw. dem Haus verwiesen werden. Der Kaufpreis wird in diesem Fall nicht rückerstattet. Im Falle einer Weitergabe der Karte obliegt es dem/der Erstkäufer/in, Dritte auf die AGB bzw. die Hausordnung hinzuweisen. Bereits gelöste Karten werden nicht umgetauscht oder rückerstattet.
Aufenthalte
2. Der Zutritt zu den allgemein zugänglichen Räumlichkeiten des Vereins „music2art“ ist grundsätzlich nur berechtigten Personen während der Öffnungszeiten gestattet.
3. Der Veranstaltungsraum, sowie die Nebenräume können, außerhalb der Zeit der Veranstaltungen, der Auf- und Abbauzeiten sowie Proben, überdies nur von den zum Verein gehörenden Personen betreten werden.
4. Veranstaltungen können nur von denjenigen Personen besucht werden, die die vom Veranstalter geforderten Besuchsbedingungen (z.B. Besitz einer Eintrittskarte, einer Einladung und dergleichen) erfüllen.
5. Der Zutritt zum Backstagebereich ist nur den Künstlern sowie den in diesem Bereich dienstlich tätigen Personen gestattet.
Verhalten im Verein „music2art“
6. Alle Personen, die die Räumlichkeiten des Vereins betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder behindert und belästigt wird. Es gelten die Regeln des guten Benehmens und des entsprechenden Auftretens.
7. Alle Personen, die die Räumlichkeiten des Vereins „music2art“ betreten, haben den Anordnungen der verantwortlichen Mitgliedern des Vereins „music2art“, unbedingt Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig die Anordnungen nicht erfolgt, kann aus den Räumlichkeiten verwiesen werden.
8. Verstöße gegen die Hausordnung werden, sofern sie nicht strafrechtlich zu verfolgen sind, nach den entsprechenden zivilrechtlichen Bestimmungen geahndet.
9. Fluchtwege, Ausgänge, Durchgänge und Treppenhäuser dürfen nicht verstellt werden und sind stets von jeder Behinderung freizuhalten.
10. Es gelten alle maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene des Wiener Jugendschutzgesetzes.
Verbote und Kontrollen
11. Die verantwortlichen Mitglieder des Vereins „music2art“, das Veranstaltungspersonal, sowie der Sicherheits- und Ordnungsdienst sind angehalten, die notwendigen Maßnahmen zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Räumlichkeiten zu setzen. Sie sind auch berechtigt, den Zutritt zu verweigern oder einen Verweis auszusprechen.
12. Die verantwortlichen Mitglieder des Vereins „music2art“, das Veranstaltungspersonal und/oder der Sicherheits- und Ordnungsdienst sind daher berechtigt, Personen zu überprüfen, ob sie auf Grund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführung von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen für die Sicherheit ein Risiko darstellen. Sie sind mit Zustimmung der Personen auch angehalten, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse/Taschen zu durchsuchen. Personen die ein Risiko für die Sicherheit darstellen, können daher zurückgewiesen und am Betreten der Räumlichkeiten gehindert werden.
13. Personen, die vor oder während einer Vorstellung Ruhestörungen verursachen, sowie solche, die durch ihr sonstiges Verhalten oder ihren Zustand ein berechtigtes Ärgernis erregen, können daher zum Verlassen der Räumlichlichkeiten des Vereins „music2art“ aufgefordert werden.
14. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Stöcken, Schirmen, Transparenten, Waffen aller Art und sonstigen gefährlichen Gegenständen sind vor Betreten der Räumlichkeiten abzugeben.
15. Bestehende Rauchverbote sind strengstens einzuhalten.
16. Bei Abendveranstaltungen ist der Zutritt unter 16 Jahren nicht gestattet.
Ton- und Bildaufnahmen
17. Bei Foto-, Fernseh-, Film- und Videoaufnahmen erklärt sich der Besucher/die Besucherin des Jamhouse Live!Music-Club mit eventuell entstehenden Aufnahmen (Ton- und Bildaufnahmen, direktem oder zeitversetztem Video-Display, direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien) seiner Person einverstanden. Zudem stimmt jede/r Besucher/in der kostenlosen Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung mittels Foto, Film oder ähnlicher Medien aufgenommen wurde, zur Veröffentlichung zu.
Datenschutz
18. Bei der Reservierung hat der Verein „music2art“ das Recht persönliche Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Mailadresse) zu speichern. Die Daten werden ausschließlich zu eigenem Zwecke verwendet. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist nicht zulässig. Diese Regelung gilt auch für die Bezieher/innen des elektronischen Newsletters.
Haftung
19. Jede Person, die die Räumlichkeiten des Vereins „music2art“ betritt, anerkennt, dass sie sich auf eigene Gefahr dort aufhält. Demnach kann der Verein „music2art“ nicht für eingegangene Risiken, Gefahren, einschließlich Körperverletzung, Schäden am oder Verlust von Privateigentum oder andere Vorfälle, die aus dem Besuch der Räumlichkeiten resultieren, verantwortlich gemacht werden. Unabhängig, ob sich die Vorfälle vor, während oder nach einer Veranstaltung ereignen.
20. Für etwaige im Zusammenhang mit der Veranstaltung auftretende Sach- und Körperschäden – insbesondere für mögliche Hörschäden – übernimmt der Verein „music2art“ daher keine Haftung. Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden nicht ausgeschlossen werden. Die Verwendung von Gehörschutz wird empfohlen. Gehörschutz ist an der Abendkasse erhältlich.
21. Für Schäden, die von Veranstaltern, Veranstaltungsteilnehmern oder Besuchern verursacht werden, gelten, sofern er nicht gesondert Vereinbarungen getroffen wurden, darüber hinaus die entsprechenden straf- und zivilrechtlichen Bestimmungen.
22. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
Werbetätigkeiten:
23. Keine Werbetätigkeiten ohne vorherige Zustimmung von music2art!
24. Die Verteilung und das Bereithalten von Drucksorten, Werbematerial und/oder Wegwerfprodukten ist ohne schriftliche/mündliche Genehmigung von music2art untersagt. Im Falle des Zuwiderhandelns ist music2art berechtigt, Reinigungskosten iHv jedenfalls € 1.500,00, ein Benützungsentgelt iHv jedenfalls € 2.000,00 und die Kosten rechtlicher Intervention sowohl gegen den Verursacher vor Ort als auch gegenüber dem Beworbenen in Rechnung zu stellen. Allenfalls darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.